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Sprühgeräte, 27.09.2012

VORTEILE DER SPRÜHGERÄTEÜBERPRÜFUNG FÜR DIE OBST- UND WEINBAUERN

Zurzeit sind in Südtirol rund 6.000 Sprühgeräte im Einsatz. Sie werden zum Großteil an den drei stationären Prüfanlagen alle fünf Jahre regelmäßig kontrolliert.
Zurzeit sind in Südtirol rund 6.000 Sprühgeräte im Einsatz. Sie werden zum Großteil an den drei stationären Prüfanlagen alle fünf Jahre regelmäßig kontrolliert. Die EU-Richtlinie 2009/128 schreibt vor, dass bis 2016 jedes Sprühgerät wenigstens einmal überprüft worden sein muss, eine Forderung, mit der die meisten Südtiroler Obst- und Weinbauern keine Probleme haben dürften.
 

Rückblende

Blenden wir kurz zurück auf die Ausbringungstechnik in den letzten 50 Jahren: Bis in die 60er Jahre wurden Pflanzenschutzmittel in Südtirol mit der Spritzpistole entweder mit dem Schlauchzug oder von einer am Spritzbrühefass angebauten Plattform ausgebracht. Nach und nach wurde diese Ausbringungstechnik durch luftunterstützte Sprühgeräte abgelöst. Solange in Südtirol noch sehr hohe Bäume auf starkwachsenden Unterlagen mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln waren, brauchte es dazu Axialsprühgeräte mit einer hohen Luftleistung von bis zu 70.000 m3 pro Stunde. Dabei wurde der Flügel des Gebläses meistens noch nicht mit einer Kardanwelle, sondern von einem eigenen Motor angetrieben, was die Geräte schwerfällig machte.
 

Der erste Prüfstand

Im Jahr 1991 entschied sich der Südtiroler Beratungsring für die Sprühgerätekontrolle nach steirischem Vorbild. Karl Lind aus Gleisdorf hat uns dabei sehr geholfen.
Mit dem Ankauf von drei Sprühgeräteprüfständen im Jahr 1992 begann in Südtirol eine neue Ära in der Ausbringungstechnik. Die Prüfgeräte wurden von der Südtiroler Obstwirtschaft finanziert und dem Beratungsring übergeben, damit dieser die fachlichen Vorgaben zur Gerätekontrolle definiert und überwacht.
Wir stellten die Geräte drei Mechanikern zur Verfügung, welche die Überprüfung auf eigene Rechnung durchführen. Die Mechaniker werden von Fachleuten des Beratungsrings geschult und ihre Dienstleistung wird vom Landespflanzenschutzdienst der Autonomen Provinz Bozen amtlich anerkannt.
 

Ab 1997 verpflichtend

Die Gerätekontrolle war in den ersten Jahren freiwillig. Ab dem Jahr 1997 wurde die Gerätekontrolle in fünfjährigem Abstand für alle Obstbauern, die am Programm für den Integrierten Kernobstbau in Südtirol teilnehmen wollten, zur Pflicht.
Mittlerweile ist die Sprühgerätekontrolle in fünfjährigen Abständen eine Voraussetzung für die GlobalG.A.P-Zertifizierung unserer Betriebe. Die GlobalG.A.P-Bestimmungen verlangen zudem eine genaue Berechnung der Ausbringmenge und eine jährliche Kalibrierung der Geräte. Mittlerweile erfüllen über 95% der Apfelanbaubetriebe diese Bestimmungen. Was vordergründig als Pflicht erscheint, bringt auch einen Mehrwert: Wer am AGRIOS-Programm teilnimmt, erhält direkt oder indirekt EU-Fördergelder in Höhe von 1.200 Euro pro ha. Die GlobalG.A.P-Zertifizierung ist eine Voraussetzung, um auf dem sehr stark global geprägten Apfelmarkt bestehen zu können.
 

Was wird überprüft?

  • Die Durchflussmenge jeder Düse, die Anzeigegenauigkeit des Manometers, die  Wasserverteilung am Vertikalprüfstand, die Geschwindigkeit des Traktors bei verschiedenen Getriebestufen und die Umdrehung der Zapfwelle werden gemessen.
  • Optisch begutachtet werden die Filter, das Rührwerk und die wasserführenden Leitungen.
  • Bei der Geräteüberprüfung werden auch Mängel - soweit möglich - gleich vor Ort behoben. Wir wollen, dass nur Sprühgeräte die Prüfstelle verlassen, welche die Gerätekontrolle positiv bestanden haben. Können die Mängel nicht behoben werden, muss das Gerät in eine Werkstatt, um nach der Reparatur neuerlich überprüft zu werden. Die Geräteüberprüfung dauert üblicherweise 2 Stunden. Um Wartezeiten zu vermeiden, meldet sich der Landwirt beim Beratungsring oder direkt bei der Prüfstelle (nur Auer) an und gibt dort die erforderlichen Daten für die Überprüfung ab. Das sind neben den anagrafischen Daten auch Angaben zum Sprühgerät, der Düsenart sowie der Erziehungsform seiner Obst-und Rebanlagen und der Baumhöhe.
  • Nach der Gerätekontrolle werden die Prüfergebnisse über Internet auf einen Server übermittelt, auf den die Mitarbeiter des Südtiroler Beratungsrings Zugriff haben. Auf der Basis dieser Messergebnisse erstellen wir mit den Obstbauern ein Merkblatt zum Ausbringen der Pflanzenschutzmittel in seinen Obst- und Rebanlagen.
  • Damit die Luftmenge der Sprühgeräte noch besser und genauer auf das Baumvolumen und an die Laubwand der Rebanlagen angepasst werden kann, wurde im Jahr 2011 ein Luftprüfstand angekauft.

Welche Düsen?

Vor 1992 waren die meisten Sprühgeräte in Südtirol mit Keramikdüsen und einem Dosierplättchen aus Metall ausgestattet. Im Zuge der Gerätekontrolle wurden die meisten Sprühgeräte ab 1992 auf Hohlkegeldüsen des Typs Albuz ATR umgerüstet und deren Ausstoß wenigstens alle 5 Jahre überprüft. Ab jetzt wollen wir die Obstbauern davon überzeugen, wenigstens die drei obersten Düsen am Düsenkranz mit luftansaugenden, abdriftmindernden Injektordüsen auszustatten.
 

Basisbrühemenge

Bei der Berechnung der erforderlichen Mittelmenge, die für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel erforderlich ist, gehen wir von 500 l Wasser pro Hektar und Meter Baumhöhe aus. Das ergibt bei einer Baumhöhe von 3,5 m 1.750 l Wasser pro ha. Heute bringt fast niemand mehr die Pflanzenschutzmittelbrühe in Normalkonzentration aus, weil der Zeitaufwand dafür viel zu groß wäre. Zudem würden die großen Tropfen keinen guten Bedeckungsgrad ermöglichen und die Abtropfverluste wären viel zu hoch. Der Großteil der Südtiroler Obstbauern hat sich mittlerweile entschieden, die Pflanzenschutzmittel mit 350 oder 580 l/ha Wasser auszubringen, d.h. er konzentriert die Spritzbrühe drei- bis fünfmal.
Für die Berechnung der Spritzbrühe pro Hektar ist ein verlässliches Prüfprotokoll eine unabdingbare Voraussetzung. Damit der Landwirt nicht mehr und nicht weniger Mittel als notwendig in seinen Obst- und Rebanlagen ausbringt, braucht er meistens eine fachliche Beratung. Mit den Messergebnissen können unsere dafür ausgebildeten Mitarbeiter mit den Obst-und Weinbauern ein auf ihren Betrieb maßgeschneidertes Merkblatt ausarbeiten. Dieses enthält für die verschiedenen Pflanzsysteme des Betriebes Angaben zum optimalen Brüheaufwand pro Hektar bzw. der Anlage, der Fahrgeschwindigkeit, der Anzahl der zu öffnenden Düsen, dem einzustellenden Druck und die zu wählende Flügelübersetzung.
 

Neue Herausforderungen

Seit Jahresbeginn kommt in Südtirol eine neue Herausforderung die Applikationstechnik betreffend hinzu. Die Südtiroler Landesregierung hat Leitlinien für eine Abstandsregelung bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln erlassen. Diese sind für die Gemeinden bindend, wenn sie eine Verordnung für ihr Territorium erlassen wollen.
Eine ähnliche Vorschrift wurde heuer auch in die Richtlinien für den Integrierten Kernobstanbau aufgenommen, um die Abdrift von Obstanlagen in Richtung Futterwiesen, Getreideäckern und Kräuterfeldern zu minimieren. Diese Leit- und Richtlinien wurden notwendig, weil nicht jeder Landwirt in der Nähe von Wohngebieten, öffentlichen Einrichtungen, Futterwiesen, Äckern und Kräuterfeldern die gebotene Rücksicht bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit luftunterstützten Sprühgeräten walten ließ. Die Leitlinien sehen vor, dass beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit einem Axialsprühgerät in Apfelanlagen die letzten 8 m ab der Grundstücksgrenze nur in Richtung des eigenen Grundstücks hin behandelt werden dürfen. Wer hingegen ein Sprühgerät mit einem Aufsatz verwendet, kann diesen Abstand auf 4 m reduzieren.
Befindet sich an der Grundstücksgrenze eine Hecke, so müssen ebenfalls nur die ersten 4 m der Apfelanlage einseitig in Richtung des eigenen Grundstücks behandelt werden. Auch sehen die Richtlinien für den Integrierten Kernobstanbau ab 2012 vor, dass beim Erstellen einer Neuanlage, die an Grünland, Getreide oder Kräuteranbau grenzt, Mindestabstände von 3 m zur Grundstücksgrenze und wenigstens 5 m Fahr-Gewende eingehalten werden müssen. Zudem muss rund um die Obstanlage eine wenigstens 2 m hohe Hecke gepflanzt werden.
Beim Neukauf eines Sprühgerätes, das im Obstbau neben Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen verwendet wird, muss ab 2013 ein sogenanntes Abdeckblech am Gerät vorhanden sein.
Wie wird das dokumentiert? Die Prüfstellen für die Gerätekontrolle bestätigen im Prüfbericht über die Funktionskontrolle des Sprühgerätes neuerdings auch die vorhandene abdriftmindernde technische Ausstattung.
 

Ausblick

Wir sind in Südtirol bestrebt, die Gerätekontrolle auch zukünftig an den technischen Fortschritt anzupassen. Schließlich hoffen wir, dass unsere Obst- und Weinbauern damit auch den Forderungen der EU-Richtlinie 2009/128 über die nachhaltige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Ausbringtechnik und Sprühgeräteüberprüfung gerecht werden. Die Ausbringungstechnik „Verlustarm Sprühen" sollte aus unserer Sicht auch in den Nationalen Aktionsplan als Abdrift-minderndes Verfahren aufgenommen werden.
 

Medium


Obstbau Weinbau ist seit 1964 ein praxisorientiertes Fachmagazin des Südtiroler Beratungsrings für Obst- und Weinbau. Jährlich erscheinen 11 Ausgaben (Juli/August Doppelnummer) mit Fachartikel über Anbaumethoden, Versuche, Sorten, Forschungsergebnisse, Betriebswirtschaft, Statistiken, Züchtungsergebnisse, Pflanzenschutz, Vermarktung, Lagerung,  Studienreisen u.a. aus den Bereichen Obst-, Weinbau und Kellerwirtschaft.
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